WILLKOMMEN BEI LINDEN-FITNESS 
 

Betriebliche Gesundheitsförderung im Rahmen des §20.

Wichtiger den je, für den Arbeitnehmer UND den Arbeitgeber. Der Kurs findet im Gruppenrahmen statt. Die Gruppengröße umfasst 12-15 Personen. Es handelt sich um einen geschlossenen Kurs, also keine wechselnden Teilnehmer. Der Kurs hat einen definierten Anfang und ein definiertes Ende, z.B. 8 Wochen. Handlungsfelder für die Prävention sind: Ernährung, Entspannung, Sucht und Bewegungsgewohnheiten. Der Präventionskurs wird von einem qualifizierten Kursleiter durchgeführt. Der Kurs kann mobil im Betrieb stattfinden. Anbieter ist immer Linden Fitness. Nach Ende des Kurses erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung des Anbieters zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse (es müssen mindestens 80% der Termine besucht werden). Mit der Bescheinigung können die Teilnehmer bei ihren Krankenkassen eine Rückerstattung der Gebühr beantragen (i.d.R. 75 – 80 % der Kursgebühr). Voraussetzung für Erstattung der Kasse an ihre Versicherten ist, dass sowohl der Kurs als auch der Kursleiter anerkannt ist. Dies wird durch die Zentrale Prüfstelle Prävention für alle Anbieter gewährleistet. Um anerkannt zu werden, müssen die Anforderungen des §20 SGB V, die konkret in den Kriterien des Leitfaden Prävention beschrieben sind, erfüllt werden.

 

Und so könnte es gehen:
Sie rufen uns an und es erfolgt ein erstes Gespräch, zu dem wir Sie auch gerne besuchen. Wir klären beispielsweise die Schwerpunkte der geplanten Maßnahmen und den Zeitraum. Falls eventuell bereits Gesundheitsberichte oder Mitarbeiterbefragungen vorliegen, orientieren wir uns natürlich gerne an diesen Analysen. Wichtig ist es, dass wir die Arbeitsplätze und die spezifischen Situationen in Ihrem Unternehmen exemplarisch kennenlernen. Ein einstündiger Rundgang ist der beste und einfachste Weg dazu. Es erfolgt die Planung und Konzeption. Hier werden Maßnahmen für Ihre Mitarbeiter ausgearbeitet und Sie erhalten ein entsprechendes Angebot von uns. Im Anschluss erfolgt die Umsetzung und Durchführung. Wir kommen nun regelmäßig zu Ihnen. Abhängig davon, welche Maßnahmen für Ihren Betrieb geeignet sind. Das können zum Beispiel Schulungen für Gruppen (ca. 12-18 Personen) in Ihren Räumlichkeiten sein. Oder das gemeinsame Erarbeiten von ergonomischer Abläufe direkt am Arbeitsplatz sein. Zum Ende der Maßnahme erfolgt durch gezielte Befragungen eine objektive Rückmeldung über die Wirksamkeit der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Informationen zur betrieblichen Gesundheitsförderung nach §20.
Es ist belegt, dass infolge der betrieblichen Gesundheitsförderung die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage in Unternehmen dauerhaft reduziert werden kann. Außerdem können Arbeitgeber pro Jahr bis zu 500 Euro je Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei für die Gesundheitsförderung investieren (§ 3 Nr. 34 EStG). Die Mitarbeiter brauchen den geldwerten Vorteil nicht zu versteuern, da unsere Kurse anerkannte Präventionsmaßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20a Abs. 1 und 2 SGB V sind.